ford-customs-saar-pfalz
  Satzung
 

Vereinssatzung

 

Wie jeder ordnungsgemäße Verein (i.g.), besitzen wir eine Satzung. Wer Interesse an unserem Club hat, kann sich diese gerne zu Gemüte führen und findet dort bereits einen ersten Einblick in das Leben mit den Ford Customs Saar/Pfalz

 

1. Vereinszweck

 

Die Ford Customs Saar/Pfalz  bezwecken:

 

Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Freizeitgestaltung, z.B. durch gemeinsame Fahrten, regelmäßige Treffen oder gegenseitige Hilfeleistungen bei der Erhaltung der Fahrzeuge.

Die Ford Customs Saar/Pfalz sind überparteiisch und weltanschaulich neutral.

Weitere Ziele sind die Förderung des Vorbildlichen Verhaltens im Straßenverkehr, insbesondere des sicheren Fahrens, die Förderung der Kameradschaft und die Unterstützung sozial schwacher Mitglieder, z. B. durch Aufhebung der Beitragspflicht.

Jeglicher Vereinszweck ist rein ideell. Die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

2. Name und Sitz des Clubs

 

Der Verein (i.g.) trägt den Namen:

 

„Ford Customs Saar/Pfalz“

 

Der Sitz des Clubs ist Reinsfeld

 

3. Mitgliedschaft

 

Der Beginn einer Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Antragstellung an die Vorsitzenden durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die ideellen Ziele und Zwecke des Teams nach Abschnitt 1. – Vereinszweck – der Satzung mit zu unterstützen. Für jedes neue Mitglied tritt zunächst eine Probezeit von 3 Monaten ein. Es soll in dieser Zeit geprüft werden, ob die Person genügend Interesse für den Club mitbringt, nicht negativ auffällt (ob im Straßenverkehr oder im allgemeinen), die Beiträge gezahlt werden und ob sich das Mitglied für den Club arrangiert. Mitglieder der Ford Customs Saar/Pfalz sind dazu verpflichtet mindestens einmal im Monat bei Clubtreffen zu erscheinen. Ein Mitglied, das sich 6 Monate lang nicht an entsprechenden Aktivitäten beteiligt, wird durch die Clubleitung aus dem Club entlassen. Clubmitglieder sollten möglichst ein Fahrzeug des Typs Ford halten oder fahren. Die Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei sein. Der Club besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und passiven Mitgliedern. Ehrenmitglied kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung die Person werden, die sich in besonderem Maße für den Club eingesetzt hat und damit die Zwecke des Teams gefördert hat. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nicht aktiv am Aufbau des Clubs mitarbeiten aber im Übrigen die Interessen des Clubs unterstützen.

 

Die Mitgliedschaft endet:

 

1.       durch den Tod des Mitglieds,

2.       durch schriftliche Austrittserklärung,

3.       durch Ausschluss und Entziehung der Mitgliedsrechte.

 

4.       Der Ausschluss kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, z. B. wegen vereinsschädigendem Verhalten. Als Vereinsschädigendes Verhalten gilt insbesondere, wenn ein Mitglied mit dem festgelegten Beitrag für 6 Monate im Rückstand ist.

4.

 

Der Austritt aus dem Team ist dem 1. Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen und kann zum Ende eines Monats erklärt werden.

 

4. Beiträge und Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr beläuft sich von 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

 

Der Club erhebt die Forderung an jedes ordentliche Mitglied, einen Aufkleber des Clubs sichtbar an  seinem Fahrzeug anzubringen. Ob auch ein Aufkleber auf der Heckscheibe angebracht wird, ist jedem Mitglied selbst überlassen. Die Kosten für die Aufkleber sind selbst zu tragen.

Das Mitglied zahlt anfallende Kosten für die Teilnahme an Aktivitäten des Clubs eigenverantwortlich.

 

Der jährliche Clubbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Innerhalb der Probezeit sind keine Beiträge zu zahlen. Sollte innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt kein Beitrag vorliegen, so kann ihm nach Mitgliederbeschluss gekündigt werden. Der monatliche Beitrag beträgt:

 

5,00 EURO          arbeitende Mitglieder

 

3,00 EURO          Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende Auszubildende, Schüler, Studenten     Ehrenmitglieder sowie Mitglieder unter 18 Jahren sind vom Beitrag befreit.

 

5. Rechte und Pflichten der Club-Mitglieder

 

Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen.

 

Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche auf tatsächlich entstandene Auslagen. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Bei selbstständigem Austritt oder Ausschluss hat das bisherige Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge oder der erbrachten Leistungen.

 

Die Mitglieder des Clubs sind dazu verpflichtet

 

1.       die Ziele des Clubs nach besten Kräften zu fördern,

2.       das Clubeigentum schonend und fürsorglich zu behandeln und

3.       die Beiträge rechtzeitig zu zahlen.

4.       Alle Mitglieder sind verpflichtet sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Sollte ein Mitglied gravierend gegen die StVO verstoßen, so ist es dazu verpflichtet, 10,00 EUR an den Kassenwart in bar zu bezahlen.

5.       Clubinterne Themen sind vertraulich zu behandeln

 

 

 

 

 

 

6. Gemeinnützigkeit

 

Der Club ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck oder Geschäftsbereich ausgerichtet. Etwaige Gewinne dürfen nur unmittelbar und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

Im Falle der Auflösung des Teams fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Organisation.

 

 

 

7. Finanzmittel

 

Die Mittel zur Erfüllung seiner Ausgaben erzielt das Team durch

 

1. Mitgliedsbeiträge

2. Geld- und Sachspenden

3. öffentliche Zuschüsse

4. Gewinne durch Veranstaltungen

 

8. Organe des Vereins

 

1.       der Vorstand

2.       die Mitgliederversammlung

 

9. Der Vorstand

 

Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für zwei Geschäftsjahre.

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus

 

1.       Vorsitzender,

2.       seinem Stellvertreter,

3.       dem Schriftführer.

 

Zum engeren Kreis des Vorstands zählen

 

1.       der Kassenwart,

2.       der Kassenprüfer,

3.       der Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Das Team wir von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Beschlüsse des Vorstands, der Haupt- und der Mitgliederversammlung sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Alle Beschlüsse sind somit schriftlich zu protokollieren.

 

Auf Antrag eines Mitglieds kann durch Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit der Vorstand auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abberufen werden. Neuwahlen müssen innerhalb eines Monats stattfinden. Bis zur Wahl bleibt der bisherige Vorstand im Amt. Vorstandsmitglied kann jedes ordentliche Mitglied werden.

 

10. Die Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Quartal statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen vorher zu benachrichtigen. Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von zwei Wochen eine zweite Versammlung mit der selben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit und erfolgt durch offene oder verdeckte Abstimmung. Auf Antrag von mindestens 1/3 aller Mitglieder ist durch den Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

 

1.       Ernennung von Ehrenmitgliedern

2.       Beschlussfassung über alle vom Vorstand vorgebrachten Vorschläge und über schriftliche Anträge der Mitglieder.

3.       Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs

 

11. Arbeitseinsätze

 

Vom Team werden mehrmals jährlich Arbeitseinsätze, z. B. zur Reinigung und Instandhaltung von clubeigenen Räumlichkeiten, durchgeführt, woran sich jedes ordentliche Mitglied beteiligen soll. Dazu zählen auch Clubeigene Veranstaltungen. Jedes Mitglied soll dabei im Jahr mindestens 6 Stunden leisten. Wenn diese Stunden nicht geleistet werden können so wird für jede der sechs Stunden ein von der Mitgliederversammlung beschlossener Betrag in die Clubkasse entrichtet

 

12. Eine Satzungsänderung

 

Eine Satzungsänderung kann nur durch den Vorstand beschlossen werden. Mitglieder können Vorschläge für eine Satzungsänderung einbringen. Der Beschluss bedarf einer ¾ Mehrheit.

 

13. Verhalten vor Ort / außerhalb

 

Jedes Mitglied hat sich bei den Treffen ordnungsgemäß zu verhalten. Jeder ist Repräsentant des Clubs und spiegelt diesen durch sein Verhalten wieder. Ein schlechter Ruf schadet dem Club. Daher einige Beispiele zum Verhalten:

 

1. Der Treffpunkt ist sauber zu halten,

2. Keine Kavaliersstarts,

3. Keine Donuts,

4. keine  Burnouts

Wir halten uns an die Straßenverkehrsordnung.

 

Bei der Anfahrt zu Veranstaltungen wird vorab eine Strecke sowie Reihenfolge der Fahrzeuge festgelegt, diese soll um den Reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, eingehalten werden. Ein lösen aus der Kolonne ist nach Absprache geduldet. Nachzügler haben sich am Ende der Kolonne einzuordnen.

 

Bei Veranstaltungen, die nicht von Ford Customs Saar/Pfalz organisiert sind, ist den entsprechenden Verantwortlichen Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Platzverweis erteilt. Die Ford Customs Saar/Pfalz werden in keinem Fall die Verantwortung durch entstandene Schäden tragen, sondern das betreffende Mitglied in Person.

 

 

 

 

 

14. Gültigkeit

 

Die Mitglieder erklären durch ihre Unterschrift, diese Regeln erhalten, gelesen und sie in allen Punkten akzeptiert zu haben. Regeländerungen werden von der Clubleitung in Absprache mit den Mitgliedern getroffen.

 

 

 

An diese Regeln hat sich jeder im Club zu halten, bei grobem oder mehrfachem Verstoß kann über einen Ausschluss aus dem Club entschieden werden !



Monat-Jahr                                                                                     Name, Unterschrift

 
 
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